Auszug aus unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für alle unsere Angebote, Verträge und Lieferungen sind ausschließlich die folgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, selbst wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Auftragsannahme:
Alle Aufträge, auch solche, welche von unseren Vertretungen angenommen werden, sind erst dann für uns verbindlich, wenn diese von uns schriftlich oder durch Lieferung bestätigt sind.

 

Preise:
Wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, inkl. Verpackung. Preisanpassungen (Lohnerhöhungen, Materialpreissteigerungen, Wechselkursänderungen etc., die uns bei der Bestellungsannahme noch nicht bekannt waren), behalten wir uns vor. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

 

Zahlung:
Wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug. Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zielüberschreitung berechnen wir 2 % über den Diskontsatz. Zahlung gegenüber Vertretern sind nicht statthaft und haben keine befreiende Wirkung. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

 

Haftung für Mängel der Lieferung:
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich von uns nach unserer Auswahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb 12 Monaten vom Zeitpunkt Wareneingang beim Besteller an nachweisbar infolge eines vor Wareneingang liegenden Umstandes, insbesondere wegen schlechter stofflicher Beschaffenheit oder mangelhafter Ausführung, sich als unbrauchbar erweisen oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich unter Übersendung eines Musters aus der beanstandeten Lieferung schriftlich zu melden. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, erlischt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 12 Monaten. Unstimmigkeiten, die aus dem Versand herrühren, sind uns unverzüglich nach dem Empfang der Ware unter Nachweis des Frachtführers schriftlich anzuzeigen. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der Art ihrer Verwendung, infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Pflege, einer Beschädigung oder einem vorzeitigem Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen.

Weitergehende Ersatzansprüche jeder Art, z. B. auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung, werden auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schäden, die das Dreifache des Bestellwertes der von der Pflichtverletzung betroffenen Menge übersteigen, werden nicht ersetzt. Diese Regelung gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter. Sie gilt jedoch nicht, wenn wir oder unsere Organe vorsätzlich gehandelt haben.

 

Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt die uns gehörenden Waren (Vorbehaltswaren) pfleglich zu behandeln, sie getrennt zu lagern und sie auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei zu vertretender Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, der vorgenannten Verpflichtungen und unberechtigten Verfügungen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie an der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns nur vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Sämtliche dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt er in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert der abgetrennten Forderungen unsere Ansprüche um mehr als 20 %, so werden wir die überschüssigen Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er, sobald er gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstößt, seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. In diesem Fall dürfen auch wir eine solche Anzeige vornehmen.
Die Ermächtigung des Bestellers zur Veräußerung der Vorbehaltsware, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort in Besitz zu nehmen. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn wir diese ausdrücklich erklären. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
1.Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Heinrich Sieber & Co. GmbH & Co. KG.
2.Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz der Firma Heinrich Sieber & Co. GmbH & Co. KG.
3.Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Lieferbedingungen:
Wir liefern ab einer Auftragshöhe von EUR 200,- ab Werk. Bis zu einem Auftragswert von EUR 300,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 20,-. Ab einem Auftragswert von EUR 600,- erfolgt die Lieferung frei Haus / frei deutsche Grenze. Der angegebene Preis versteht sich für flachgepackte Ware, zzgl. Mehrwertsteuer.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns den Zwischenverkauf vorbehalten müssen. Aus wirtschaftlichen Gründen empfehlen wir, Artikel aus unseren übrigen Kollektionen mitzubestellen. Preisänderungen und Druckfehler vorbehalten. Die genauen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die AGBs finden Sie auf www.sieber-taschen.de